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Hi Gill!
Natürlich orientiert sich auch das Saarland an den 3 Rassen. Unter §6 Sondervorschriften wird zwar das Halten von Pitbull und Co. nicht ausgeschlossen, aber mit einer Versicherungshintertür verknüpft (Hundehaftpflicht mit mind. 2 Mio. für Personenschäden und 1 Mio. für Sachen). Ich weiß jetzt nicht, was bei unserem Border Collie drinsteht, habe aber schon gehört, das es wohl problematisch sein soll, eine Haftpflicht für Pitbull+Co. zu kriegen.
Oder kann mich jemand vom Gegenteil überzeugen?
Im Ganzen liest sich die Verordnung aber nicht schlecht, ich denke, damit könnte man man besser leben, als mit der von NRW.
Schöne Grüße
Stefan
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