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08.08.00 -- Julia Birrer

RE: erlegtes Tier














Hallo Pia

Ich schliesse mich der Meinung von Inge an. Das tote oder verletzte Tier auf keinen Fall dem Hund überlassen. Falls bekannt ist, wer der Besitzer des Tieres ist, informieren oder das tote Tier begraben.

Ich habe eine ähnliche Erfahrung gemacht wie Mariela. Meine Groenendael-Hündin hat in unserem Garten die junge Nachbarskatze (ca. 5 Mte.) erwischt. Sie hat das Tier auf mein Kommando sofort aus gegeben, das Kätzchen lebte noch, es war keine Bisswunde erkennbar, aber eine Ausbuchtung am Bauch deutete darauf hin, dass es eine innere Verletzung vorlag.

Ich packte das Tier in einen Korb und versuchte meine Nachbarn zu alarmieren. Leider war niemand zu Hause, also suchte im meinen TA auf. Der stellte fest, dass die Lunge kollabiert ist. Meine Tierärztin schlug die Euthanasie der Katze vor, da das Tierchen abgesehen von der Verletzung auch noch kränkelte. (Meine Hündin hätte eine gesunde Katze in einem Garten voller Bäume wohl kaum erwischt.)
Ich fällte den Entscheid und liess die Katze einschläfern. Ich habe sie die ganze Zeit gestreichelt und manche Träne für diese kleine Katze vergossen.

Am Abend bin ich dann erneut zu meinen Nachbarn gegangen und habe ihnen den Vorfall geschildert. Einziger Kommentar: "Schade, dass es nicht die Alte war."

Gruss Julia

Thema: erlegtes Tier


 
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