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27.07.00 -- Christof

RE: für Rosi Spickers von Vera (Doggen)














Hallo Merlino,

Ich glaube,das ist ein Mißverständnis.Ich nehme an,das Vera und Dani zu jenen Tierfreunden gehört,die eine Dogge aus diesem Tierschutzfall aufnahm,zu dem ich Dir eine Pressemeldung des Tierschutzbundes vom Januar sende.Dieser Fall hat mich damals sehr interessiert.

Viele Grüße

Christof

Im September konnten der Deutsche Tierschutzbund und mehrere Tierschutzvereine Doggen aus der tierquälerischen Haltung in der Zuchtanlage von Heinrich Bohling in Ehrenburg/Landkreis Diepholz befreien. Der Fall erregte bundesweites Aufsehen. Nach langem bürokratischen Tauziehen ist mit Ablauf des gestrigen Tages nun endgültig geklärt, dass die Tiere eine gute Zukunft vor sich haben. Der Deutsche Tierschutzbund hat die Hunde in sein Eigentum übernommen. Tierheime beginnen mit der Vermittlung an private Halter. Als Konsequenz aus den dramatischen Ereignissen wird die Forderung nach einem Verbot von derartigen Hundezuchtanlagen erhoben.

"Das glückliche Ende des Doggendramas ist ein guter Tag für die Hunde und ein Sieg für den Tierschutz. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass die Entscheidung schneller gefallen wäre", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, zu der ab heute möglichen Vermittlung der Hunde. Die in den Tierheimen aufgenommenen Doggen sind seit heute endgültig in die Verantwortung des Deutschen Tierschutzbund übergegangen. Durch das monatelange bürokratische Gezerre, das die Staatsanwaltschaft Verden durch Inaktivität und das Verwaltungsgericht Hannover durch immer neue Fristverlängerungen für Heinrich Bohling mitzuverantworten haben, ist jetzt eine rasche Vermittlung der Doggen notwendig.

"Die in unserer Obhut geborenen Welpen sind heute vier Monate alt. Die Gerichte haben durch die ständigen Verzögerungen mitzuverantworten, dass wir die Welpen nicht wie gewünscht in der sogenannten Prägungsphase, also im Alter von acht bis zehn Wochen, an Privathalter vermitteln konnten. Wir sind zwar sicher, dass sich die Doggen bei verantwortungsvollen Haltern gut einleben. Aber man muss schon fragen dürfen, warum die Gerichte einem Menschen wie Bohling, der bereits mit einem Tierhaltungsverbot belegt ist, überhaupt noch mit Großzügigkeit behandelt haben", erläutert Apel weiter.

Für den Deutschen Tierschutzbund ist der Fall Heinrich Bohling ein Paradebeispiel dafür, was sich in der kommerziellen Hundezucht abspielt. Als sofortige Konsequenz aus diesem Fall muss bundesweit jede Hundezuchtanlage überprüft und viel schärferen Kontrollen unterworfen werden. Solche Zuchtanlagen gehören schnellstens verboten. In diesem Zusammenhang erneuert der Deutsche Tierschutzbund seine Forderung nach einem Heimtierzuchtgesetz, in dem die derzeit vorhandenen Gesetzeslücken hinsichtlich Zucht, Haltung, Import und Handel mit Hunden geschlossen werden können. Dabei ist der Gesetzgeber auf Bundesebene ebenfalls gefordert, will er den Tierschutz nicht zur Farce werden lassen!
Thema: für Rosi Spickers von Vera (Doggen)


 
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