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Hallo Gabi,
zuerst zu deiner frage. wir haben einen fast 3jährigen labrador retriever ( also schwerer als 20kg und größer als 40 cm - welch ein Unsinn diese Angaben sind !!!)
also ich hab es für mich so gehändelt, dass ich mir die zur verfügung stehenden HVO´s ausgedruckt habe und in einen hefter abgeheftet habe. so hab ich wenigsten immer schwarz auf weiß woran ich mich im jeweiligen bundesland zu halten habe.
Ich wiederhole mich sicher - aber wir sollten alle anstrengungen unternehmen, dass EINE BUNDESWEITE HVO erarbeitet wird. Es ist doch in meinen augen irre, dass ich je nach bundesland und deren gemeinden andere vorschriften zu beachten habe und mit welcher begründung ist z.b. der rotti (es könnte an dieser stelle auch eine ander hunderasse erwähnt werden ) in einem bundesland mit maulkorb und leine zu führen und in einem andern gibt es dafür keine vorschriften.
haben sich die politiker und tourismus-verantwortlichen eigentlich mal gedanken darüber gemacht, dass sie durch diesen ganzen "quatsch" den sie verzapft haben ihren ländern auch finanziell schaden. welcher ausländer oder bürger eines bundeslandes mit nicht so "scharfen" vorschriften wird noch urlaub dort machen wollen, wo er seinen hund nur angeleint und mit maulkorb führen darf.
also ich weiss nicht wie es euch geht, aber diese ganze willküraktionen unserer politiker machen mich geradezu wütend!!!!
Liebe Grüße GILL
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