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tja auch polizisten haben hunde. und das ist das einzige, was mir noch hoffnung gibt, in allen gesellschaftlichen gruppen und berufen gibt es hundehalter.
aber polizisten müssen bei straftaten einschreiten, bei ordnungswidrigkeiten nicht unbedingt. d.h. sie können auch schonmal verwarnen oder ein auge zudrücken. aber wie lange bleibt das noch so?
lest mal bmi.bund.de/themen/in_kampfhund.html
nach dem beabsichtigten gesetz, wird das grundgesetz eingeschränkt, bezüglich der unverletzlichkeit der wohnung und aus ordnungswidrigkeiten werden straftaten.
hier würde mich echt mal eure meinung interessieren und wie man gegen ein solches gesetz steuern kann.
gruss ralf
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