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Hi Cessi,
es ist nicht erst jetzt "soweit". Ein Hund darf seine Pflicht schon längst nicht mehr derartig ausüben.Oder andersrum gesagt,Halter hat schon seit etlicher Zeit entweder Hund oder Grundstück so zu sichern,das fremde Personen nicht zu schaden kommen.Das gilt auch für das
Betreten eines eingezäunten Bereiches,es sei denn,dieser ist ausdrücklich und sofort sichtbar durch einen Hinweis (Schild) auf anwesende
Hunde gekennzeichnet.Dann trifft den evt.Geschädigten zumindest eine Mitschuld,wenn er diesen Bereich trotzdem betritt.
Dazu eine wirklich "nette" Geschichte.Vor gut zwei Jahren
gab es in der Wohnsiedlung einer Bekannten über einen
längeren Zeitraum immer wieder (nächtliche) Einbrüche.
Wie diese Bekannte waren auch ein Grossteil der anderen Bewohner
ältere Leute,die zunehmend in Panik gerieten,zumal die
Polizei mit ihren Ermittlungen nicht recht voran kam.
Ein älterer Herr beschloss, die Nächte nicht mehr im Bett,
sondern im Wohnzimmer auf der Couch zu verbringen,seinen Hund (leider weiss ich die Rasse nicht,denke aber die hat eh keine grosse Rolle gespielt) an seiner Seite.
Tatsächlich war er nach kurzer Zeit "an der Reihe" ,Hund meldet Géräusche durch immer drohenderes Geknurre,Herrchen
greift die Taschenlampe,sieht aber nur noch eine Gestalt
zurück durch den Garten rennen,reisst seine Haustür auf,Hund
raus und hinterher,beisst dem Eindringling ins Bein.
Ende der Geschichte : einige Wochen später steht Herrchen !!! vor Gericht.Der Einbrecher hat auf Körperverletzung
geklagt,schliesslich war nirgendwo ein Hinweis auf einen Hund!!!
Nein,nein,kein Witz-passiert in Bochum.
Viele Grüsse,
Petra
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