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07.07.00 -- Martina Ginz

RE: Hundeverordung--Hund chippen lassen














Hallo Werner!
So ist es - Tatoo reicht nicht aus. Du hast aber bis zum 01.01.2002 Zeit den Hund chippen zu lassen - falls die LHV bis dahin nicht gekippt worden ist. Es kommt auch darauf an, ob Dein Hund zu den "gefährlichen Hunden" gehört wenn nicht, dann gilt kommunales Recht und da gibt es meines Wissens nach noch keine diesbezüglichen Vorschriften.

Unser Hund ist vom Tierschutz in Spanien und bereits gechippt und registriert. Da es mittlerweile einen europaweiten Standard gibt hat es für "Normalhundehalter" eigentlich nur Vorteile,wenn eine Kennzeichnung eine eindeutige Identifizierung des Tiers ermöglicht.

Übrigens müssen auch alle von der LHV betroffenen Hunde mit einer Hundehalterhaftpflicht versichert sein - das ist meiner Meinung nach die einzige wirklich sinnvolle Regelung der LHV - sieht man davon ab, daß kleine Hunde nicht betroffen sind - aber auch diese großen Schaden verursachen können.

Liebe Grüße
Martina
Thema: Hundeverordung--Hund chippen lassen


 
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