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Ein kleiner Lichtblick!
http://www.die-kampfansage.de/juristen.html
Auszugsweise aus der "Hamburger Morgenpost Online" vom Dienstag, 4.7.2000
"Ein Verstoß gegen das Grundgesetz"
Anwalt P. F. ist sicher, die neue Hamburger Hundeverordnung "in kürzester Zeit" kippen zu können.
Seine Argumente: "Das Grundgesetz schützt das Eigentum - also auch Haustiere.
Ein Bundesgesetz kann nicht einfach durch eine Verordnung des Hamburger Senats eingeschränkt werden.
Dazu müsste ein Bundesgesetz verabschiedet werden." Außerdem: "Das Zuchtverbot für bestimmt Rassen bedeutet Berufsverbot für die Züchter - und das verstößt gegen die Berufsfreiheit, die ebenfalls durch das Grundgesetz geschützt wird." P. F., der selbst keine Hunde hat, will eine Sammelklage der Hundehalter einreichen.
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