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Pressemitteilung vom 4. Juli 2000
nachzulesen unter;
http://www.berlin.de/home/Land/SenArbSozFrau/presse/pmsofortvo.htm
hier ein Auszug:
"Über die bisherigen Vorschriften hinaus werden deshalb 12 Rassen oder Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden auf Grund ihrer rassespezifischen Merkmale von vornherein als gefährlich eingestuft. Es handelt sich um folgende Rassen:
1. Pit-Bull/
2. American Staffordshire Terrier/
3. Staffordshire Bullterrier/
4. Bullterrier/
5. Tosa Inu/
6. Bullmastiff/
7. Dogo Argentino/
8. Dogue de Bordeaux/
9. Fila Brasileiro/
10. Mastin Espanol/
11. Mastino Napoletano/
12. Mastiff/
Die Zucht mit Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Tosa Inu ist verboten.
Verstöße gegen diese Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000,--DM geahndet. In schwerwiegenden Fällen kann die zuständige Behörde die Hundehaltung untersagen und anordnen den Hund wegzunehmen. Im Einzelfall kann auch die Tötung eines Hundes angeordnet werden"
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