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03.07.00 -- A.Dötsch

RE: Sind Hunderassen gesetzlich festgelegt ?














Hallo,

also benachteiligt die neue Hundeverordnung die "dummen" Hundebesitzer die einen Hund von einem seriösen Züchter erworben haben.

Um einen Rassehund als Mischling ausgeben zu können, müsste dieser beim VDH / Stadt und Versicherung als tot gelten. Dann könnte man diesen Hund neu als Mischling z.B. auf den Namen eines anderen (z.B. Frau/Mann, Sohn/Tochter o. Vater/Mutter) neu anmelden.

Einziges Problem bei dieser Vorgehensweise, es wird sicher ein Nachweis über den entgültigen Verbleib des ehemaligen Rassehundes verlangt.

Eine Ummeldung auf einen neuen Besitzer werden dann wohl auch alle Hundehalter mit einem negativen Führungszeugnis vornehmen. (Soweit zur Wirksamkeit eines Führungszeugnisses)

bis dann Andreas

Thema: Sind Hunderassen gesetzlich festgelegt ?


 
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