Hallo,
also benachteiligt die neue Hundeverordnung die "dummen" Hundebesitzer die einen Hund
von einem seriösen Züchter erworben haben.
Um einen Rassehund als Mischling ausgeben zu können, müsste dieser beim VDH / Stadt und Versicherung
als tot gelten.
Dann könnte man diesen Hund neu als Mischling z.B. auf den Namen eines anderen (z.B. Frau/Mann,
Sohn/Tochter o. Vater/Mutter) neu anmelden.
Einziges Problem bei dieser Vorgehensweise, es wird
sicher ein Nachweis über den entgültigen Verbleib des
ehemaligen Rassehundes verlangt.
Eine Ummeldung auf einen neuen Besitzer werden dann wohl auch
alle Hundehalter mit einem negativen Führungszeugnis vornehmen.
(Soweit zur Wirksamkeit eines Führungszeugnisses)
bis dann
Andreas
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