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08.06.00 -- Amelie

RE: kastrieren festgelegt/tierschutzvertrag- Aufklärung














Hallo, Sandra ! Ich verstehe natürlich die Beweggründe der Tierheime, eine solche Klausel in den Vertrag zu nehmen. Aaaaber : Juristisch ist diese Vertragsklausel innerhalb Deines Vetrages mit dem Tierheim sittenwidrig und daher bist Du nicht verpflichtet, diese Vorgabe umzusetzten. Lt. Gesetz macht sich jeder Tierarzt strafbar, der ein Tier ohne medizinische oder psychosomatische Indikation kastriert. Deshalb ist es ziemlich uninteressant, ob das Tierheim das gerne hätte, da die Strafgesetzgebung - und die gilt in dem Fall für den Tierarzt - natürlich über den Verträgen des Tierheimes xy steht. Ein blödes Beispiel zur Erklärung : ich kann mit Dir einen Vertrag schließen, indem ich von Dir erwarte, mir 10 kg Kokain zu verkaufen. Wenn Du das nicht tust, kann ich Dich natürlich nicht darauf verklagen, denn dagegen steht das Betäubungsmittelgesetz, und die in der Bundesrepublik geltenden Gesetze sind maßgeblich, nicht die Verträge, die Herr Müller mit Frau Schulze abschließt. Also frag nicht groß nach und gehe verantwortungsvoll mit Rexi um, wahrscheinlich wird Dich das Tierheim sowieso nicht darauf ansprechen. Und wie heiß es immer so schön : wo kein Kläger, da kein Richter :-)). Grüßli''s, Amelie
Thema: kastrieren festgelegt/tierschutzvertrag


 
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