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Hallo!
Folgendes hätte ich gerne beantwortet:
Wenn "Schutzdienst" der veralterte Name ist, wie
soll denn die neue Umschreibung dafür heissen?
Schutzhundeausbildung sollte einzig und allein für
Polizei, BGS, Bundeswehr u. ä. Institutionen erlaubt sein.
Was, bitte schön, soll ich als sog. "Otto-Normal-Verbaucher" mit einem
ausgebildeten Schutzhund!?!?? Als Ausgleich kann man doch
Agility, Fährtensuche und ähnliches mit seinem Hund machen, oder?
Viele Grüsse von Christel und den Goldies Karo und Benny
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