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13.02.00 -- Gudrun_Beck

RE: DER HUND IM RECHT-aktuelle Urteile mit Az.














Hallo Tanja,

man muss hier in Düsseldorf wohl einem Verein angehören, nicht aber unbedingt dem VDH. Die Zwingersteuer beträgt dann 3 x die einfache Hundesteuer, umfasst 3 Hundemarken und die Auflage, maximal mit dreien gleichzeitig in die Öffentlichkeit. Grundvoraussetzung dafür ist jedoch, dass man MINDESTENS EINEN WURF PRO JAHR garantieren muss, also mindestens 2 Hündinnen im produktiven Alter braucht, da ja eine auch mal leer bleiben kann, um überhaupt in diesen Genuß zu kommen. Die sonst übliche Staffelsteuer zwingt Mushers, die mit mehreren Sporthunden fahren, diese zu züchten, weil sie sonst von der Hundesteuer aufgefressen werden. So erklärt sich die Husky-Schwemme. Pervers, nicht?

Gruß

Gudrun
Thema: DER HUND IM RECHT-aktuelle Urteile mit Az.


 
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