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Hallo Anke,
die Sorge um den Haltungsschaden ist höchstens bei entsprechend
einseitiger Führung berechtigt. Wenn ich Aron an der langen Leine
mit Halti laufen ließ, war die Leine mal rechts und mal links von ihm,
so hat sich die Belastung, wenn es überhaupt eine gab, ausgemittelt.
Da das Halti aber schnell jegliche "Zugarbeit" auf Spaziergängen uninteressant gemacht hat,
war es dann ja auch egal, ob er die Leine nur auf einer Seite locker hängen hatte, oder nicht.
Am Fahrrad war es kurzfristig was anderes, aber geschadet hat es trotzdem nicht.
Vor dem Trainingswagen fahre ich mit 2 Zügeln, um den Burschen in bestimmten Situationen
runterbremsen zu können. Denn, auch wenn meine Bremsen die Hinterräder zum Stehen bringen,
wenn Aron dagegen anarbeitet, zieht er mich sonst trotzdem noch einige 10 m weiter und das kann gefährlich sein.
So setze ich mein "Laaangsaaaam!" ggf. durch. Mit dem Richtung Brustkorb heruntergezogenen Kopf verschwindet der "Feind"
aus dem Blickfeld und das Ziehen wird unbequem, also gibt er auf und bremst ebenfalls ab.
Kann es sein, dass am "Gentle dog" einfach mehr verdient werden kann?
Gruß
Gudrun
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