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naja, mag sein, daß tierärzte das nicht dürfen sollen. aber soweit ich weiß, besteht durchaus die möglichkeit, im testament zu verfügen, daß ein tier eingeschläfert werden soll. ich meine, das mal im zusammenhang mit einem pferd gelesen zu haben. vielleicht weiß ja jemand über solche
testamentarischen verfügungen bescheid.
gruß gaby
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