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18.08.05 --
Gudrun_Beck
RE: Endlich: Jetzt darf ich Nemo umtauschen....
Hallo Birka,
soweit ich weiß, gilt die Gewährleistungspflicht nur die ersten 2 Jahre und auch nur für "Bauteile", die kaputtgezüchtet sind, wie z. B. HD-kranke Hüften, die ein seriöser Züchter zu vermeiden weiß.
Viele Grüße!
Gudrun + 7
Thema:
Endlich: Jetzt darf ich Nemo umtauschen....
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