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18.08.05 -- Gudrun_Beck

RE: Endlich: Jetzt darf ich Nemo umtauschen....














Hallo Birka,

soweit ich weiß, gilt die Gewährleistungspflicht nur die ersten 2 Jahre und auch nur für "Bauteile", die kaputtgezüchtet sind, wie z. B. HD-kranke Hüften, die ein seriöser Züchter zu vermeiden weiß.

Viele Grüße!

Gudrun + 7
Thema: Endlich: Jetzt darf ich Nemo umtauschen....


 
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