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Lieber Rainer,
leider gibt es solche Gerichtsurteile. Wenn Du über Berufung usw. nichts erreicht hast oder Dir weitere Instanzen nicht zutraust, hast Du nur noch die Chance, für Deinen Hund zu mogeln. Ich würde ihn bei einer hundelieben Person unterbringen und ihn gleichzeitig als entlaufen der Polizei melden. Ich würde höchstens eine kleine Ordnungswidrigkeitsgebühr für erneute Unachtsamkeit riskieren und mein Hund wäre gerettet.
Versteh das jetzt bitte nicht als Aufforderung, gegen das Gesetz zu verstoßen. Ich sage nur, dass ICH so handeln würde.
Alles Gute für den Hund!
Gruß
Gudrun
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