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Hi Gudrun!
Ich hab das jetzt sogar schriftlich in der Klage stehen.Von dem Herrn persönlich!
Damit hat er eindeutig zugegeben,gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben.Ich hab schon unseren Tierschutzinspektor angerufen,denn ich bin der Meinung,man sollte für die Hündin etwas tun.
Weißt Du,wenn der Halter damals mir 50 zu 50 angeboten hätte,oder sich auch nur besorgt gezeigt hätte,hätte ich die Sache vieleicht auf sich beruhen lassen (Ich kannte die ganze Vorgeschichte samt Hundehaltung bis dato nicht)
Aber er war ja noch schadenfroh nach dem Motto "Ihrer ist ja eh kein Hund" Dafür habe nun wiederrum ICH Zeugen.
Mein Anwalt sagt,ich solle mir keine Sorgen machen.Aber das sagen Anwälte immer und Birka hat da schon ins Schwarze getroffen.
Ich halt Euch auf dem Laufenden
Gruß
Birgit
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