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hallo birka,
1. habe ich dch nicht gebeten, eine psychoanalyse zu machen, und
2. irrst du mit deiner aussage ]...aber der andere hat genauso das Recht, nicht darauf zu reagieren und Dir Deine Wünsche nicht zu erfüllen, so ärgerlich das für Dich auch sein mag."[
als zahlender nutzer dieses forums, habe ich das recht, das archiv zu nutzen. dies war eines der privilegien, die von beck`s versprochen wurden, als sie die gebühr eingeführt haben.
ich habe also das recht, die erfüllung einer vertraglichen pflicht zu verlangen.
beck`s mögen ihre gründe haben, die sie an der erfüllung ihrer verpflichtungen hindern. eine kurze antwort mit einer erklärung/entschuldigung wäre aber angebracht gewesen anstatt eine bereits bezahlte dienstleistung mit der begründung zu verweigern, man habe anderes/besseres zu tun.
sabine
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