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Also, nochmal die neuesten Verordnungen aus unserem Ort. Der SACHVERSTÄNDIGE hat mich gerade nochmal angerufen und er hat folgendes gefunden:
Hunde sind grundsätzlich an allen öffentlichen Straßen und Plätzen an der Leine zu führen. Geht ein Hund aus ein privates Feld/Acker, gilt das nicht. Betritt der Hund wieder eine öffentliche Straße/Gehweg, muß er sofort wieder an die Leine. Hundefreilaufgebiete gibt es bei uns nicht. Auf den Hinweis, daß es sowas aber in jeder anderen und auch großen Stadt gäbe meinte er, daß wäre ja auch was anderes. Denn da wären auch viele Hunde und da müsse man ja auch eine Regelung finden. Habe ich das richtig verstanden ...wenig Hunde benötigen wenig Auslauf und viele Hunde bekommen viel Auslauf...???
Grübelnde Grüße von Marita
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