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Hallo Rainer, ich schätze das da der Jäger nicht weit kommt. Welchen Tatbestand hat er denn angezeigt, wenn kein Leinenzwang ist, der Hund nicht gejagd hat (auch das würde die Einbehaltung des Hundes nicht rechtfertigen) und der Hund keine Gefährdung darstellte was dann?
Wird eher so sein, das er wegen versuchten Diebstahls zu belangen ist oder zumindest wegen Vorenthaltung fremden Eigentums.
Wünsche deiner Bekannten viel Glück und Sieg. Ute St.
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