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25.01.02 -- Ute St.

RE: Begegnung der unangenehmen Art














Hallo Rainer. Meiner Meinung nach gibt es nichts womit man dich belangen kann. Da in diesem Gebiet noch kein Leinenzwang herrscht und dein Hund ja bei dem Radunfall nicht beteiligt war und vor allem unter Aufsicht dürfte da nichts geschehen. Aber sicherheitshalber kannst du unter:
http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren+PHPSESSID=2acd6fd1df3158e5c78f7e0057b1e420
ein Posting absetzten. Da bekommst du gratis Rechtsauskunft.
Alles Gute Ute St.
Thema: Begegnung der unangenehmen Art


 
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