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25.01.02 -- Heike Schirmer

RE: Begegnung der unangenehmen Art














Hatte ich es beim ersten Mal doch richtig verstanden.
Ich stimme für unschuldig!!!
Meiner Meinung nach ist der Rottihalter haftbar zu machen, denn er hat doch seine Aufsichtspflicht verletzt.
Kopf hoch, und kümmere Dich vielleicht mal um die Zeugen, man kann ja nie wissen.
Heike
Thema: Begegnung der unangenehmen Art


 
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