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Hallo Rainer und alle anderen,
da hab ich vor kurzem mal einen Artikel über einen Gerichtsentscheid gelesen. Dort stand sinngemäß drin, dass eine genereller Leinenzwang (ohne Ausnahmen)im gesamten Stadtgebiet nicht verhängt werden dürfe. Es müßten für die artgerechte Haltung der Hunde Ausnahmezeiten gelten.
Ich werde nochmal recherchieren wo ich das gelesen habe und dann ggf. einen Link setzen.
Liebe Grüße
GILL
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