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06.01.02 -- *Poison*

RE: TRAURIG ABER WAHR SO IST DAS GESETZ :-( es geht euch alle was an!!!!!














Hallo,

ich hatte bisher keinerlei Probleme mit Gesetzen, wenn ich eingegriffen habe.
Meist war es eher so, das Behörden auf Grund irgendwelcher Vorschriften nicht eingreifen konnten oder durften, aber gern gewollt hätten.
Bis jetzt wurde immer etwas unternommen und auch geahndet. Ich denke da z. Bsp. an einen DSH , der immer im Badezimmer angekettet war, nachts auf dem Balkon, und der ständig die Krücke seiner älternen Besitzerin über den Rücken bekam, wenn es z. Bsp. an der Leine zog.
Ein Besuch des Amtstierarzt brachte zwar nichts, da der terminlich vorbestimmt war, und dann natürlich alles vorbeiretet wurde, abe die Anzeige bei der Polizei brachte Erfolg. Der Hund (aus dem TH), kam zurück ins TH.
Gut, ich bekam eine Anzeige wegen Verleumdung *gähn* ,mal wieder, da sich aber der Tatverdacht, den ich äußerte, bestätigt hatte, war die natürlich ohne Belang.

Nun frage ich mich natürlich: Wenn ich das jetzt lese, dann hätte die Frau das Recht gehabt, mit dem Tier zu machen, was sie will.
Laut Tierschutzgesetz aber eindeutig nicht. Na wie denn nun?
Und wenn es so ist, warum haben wir Tierschutzinspektoren und Amtstierärzte (gut, die machen auch andere Sachen), die bräuchte es doch nicht geben, wenn es an dem wäre. Das Tierschtzgesetz könnten wir demnach auch in die Tonne treten.

VieleGrüße,
Poison
Thema: TRAURIG ABER WAHR SO IST DAS GESETZ :-( es geht euch alle was an!!!!!


 
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