RE: TRAURIG ABER WAHR SO IST DAS GESETZ :-( es geht euch alle was an!!!!!
Hallöle Ute,
die Möglichkeit gibt es bei uns schon, die Tiere wegzuholen, aber nicht ohne behördliche Anweisung.
Es geht ja auch hauptsächlich darum, dass Du als Normalbürger keine Handhabe hast, jemanden sofort vom Quälen seines Tieres abzuhalten. Schon gar nicht, wenn Du dazu sein Grundstück betreten musst.
Wie schon gesagt, Eigentumsschutz geht vor Tierschutz.