RE: TRAURIG ABER WAHR SO IST DAS GESETZ :-( es geht euch alle was an!!!!!
Hallöle Robert,
wenn man mal das BGB liest, kann man sich das leicht zusammenreimen.
Leider ist das Tierschutzgesetz nich das nonplusultra. Es wird durch den Eigentumsschutz gebrochen.
Anzeigen kannst Du einen Tierquäler jederzeit, aber Du darfst ihn nicht mit Gewalt daran hindern, sein Tier zu quälen. Das ist kein Witz.
Im übrigen kennt jeder Beispiele von der Machtlosigkeit von Tierschützern gegenüber Leuten, die ihre Tiere quälen. Das Recht auf Schutz desEigentums ist fast unangreifbar, deswegen ist es für Tierschützer oft unmöglich, gequälte Tiere einfach wegzuholen.