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06.01.02 -- carmen.e

RE: TRAURIG ABER WAHR SO IST DAS GESETZ :-( es geht euch alle was an!!!!!














Hallöle Ihr,

ich kann mir schon vorstellen, dass es so ist. Tiere sind laut BGB immer noch Sachen und fallen unter das Eigentumsrecht. Das heißt, man kann jemanden, der sein Tier quält oder tötet zwar anzeigen, aber man darf ihn nicht mit Gewalt daran hindern. Wenn er es noch dazu auf seinem Grundstück tut, hat man überhaupt keine Chance nur den Funken eines Rechtes zu kriegen.

Insofern ist das Tierschutzgesetz, wie das Strafgesetz nur auf fertige Tatbestände anwendbar. Wenn jemand Angst hat, weil er massiv bedroht worden ist, kann ihm die Justiz auch kaum helfen, solange noch nichts passiert ist.

So ist leider die Gegetzeslage und Eigentumsschutz bricht in dem Fall Tierschutz.

Liebe Grüße.

Carmen
Thema: TRAURIG ABER WAHR SO IST DAS GESETZ :-( es geht euch alle was an!!!!!


 
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