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hallo!
ich habs zwar schon mal hier gepostet, aber vielleicht hast du`s ja nicht gelesen, daher geb ichs hier einfach noch mal rein. nachstehende Vereordnung über die Hundehaltung ist aus österreich, ich weiß nicht woher du kommst, aber ich denke es wicht in den eu-ländern nicht sehr ab!
Vielleicht kannst du ja was damit anfangen, betreffend des Zwingers, auf jeden fall ist es so dass das schlagen eines Hundes per Gesetz verboten ist! es gibt dafür Geldstrafen abgesehen davon das er wegen quählerei ins gefängnis kommen kann!
ich an deiner stelle würde auf jeden fall würde es dem amtstierarzt melden, auch wenn du keine stichhaltigen beweise hast. wenn ich es sicher weiß und denke es sei dringend, würde ich jemand zweites als zeugen suchen und dann eine anzeige bei der polizei machen!
Lg
Ilana
Hundehaltung
1) Hunden Muss in ihrem Bewegungsbedürfniss entsprechend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden.
2) Für Hunde die im freien gehalten werden muss ein angemessen großer Schutzraum (Hütte) bereitgestellt werden. Die Hütte muss das Tier gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit schützen, aus Wärmedämmenden Material hergestellt sein, eine für den Hund geeignete Auflage (matte) aufweisen und trocken und sauber gehalten werden.
3) Ein Zwinger im freien ohne Hütte muss für einen Mittelgroßen Hund mindestens 10 m2 groß sein, Für jeden weiteren in einem Zwinger gehaltenen Hund (ausgenommen Welpen beim Muttertier) ist eine zusätzliche Grundfläche von mindestens 3 m2 vorzusehen.
4) Werden Hunde angebunden gehalten, muss das Halsband oder ein Brustgeschirr verwendet werden, das den Tieren keine Schmerzen bereitet (Kein Würge- oder Stachelhalsband) die Kette muss an einer mindestens 5 menter langen laufvorrichtung angebracht sein und einen seitlichen Bewegungsraum von mindestens 2,5 m bieten, der Hund darf nich daran gehindert sein, seine Hütte aufzusuchen, der bewegungsbreich den Hundes darf jedoch durch keine anderen Gegenstände eingeschränkt sein, die ihn behindern oder gefärden können. die verwendete kette muss mit drehbaren wirbeln versehen sein, sodass sie sich nicht verkürzen kann. Das Gewicht der kette muss der Größe des Hundes angemessen sein.
5) Ketten- und Zwingerhunden muss bei hohen Außentemperaturen außerhalb der Hütte ein schattiger Platz bereitgestellt werden!
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