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30.12.01 -- Andrea Reuter

RE: Schutzhundprüfung ? Wie nur?!/ an Andreas














Hallo, Andreas,

damit ich nicht anfange zu schwafeln, werde ich etwas aus einem meiner schlauen Bücher zitieren:

+#8222;Während beim Beutetrieb das Triebziel im Besiegen und Beherrschen der Beute liegt, hat der Hund bei einer Aktivierung des Wehrtriebes ein völlig anderes Ziel. Hier geht es ihm um wesentlich elementarere Dinge, nämlich um sein Leben und um seine Gesundheit. So kann das Triebziel beim Wehrverhalten auch als ERHALTUNG DER KÖRPERLICHEN UNVERSEHRTHEIT angesehen werden.
...
Im Gegensatz zum Beutetrieb unterliegt der Wehrtrieb nämlich nicht der reiz- und aktionsspezifischen Ermüdung. Was ist damit gemeint? Wenn ein gut trainierter Schutzdiensthelfer beispielsweise 10 Minuten lang mit einem Beißärmel Beutereize auf einen Hund ausführt, ohne allerdings mit dem Hund Kontakt aufzunehmen, wird auch der triebstärkste Hund lustlos werden und auf den ständig gegebenen Reiz ermüdend reagieren. Spricht der Schutzdiensthelfer aber nicht den Beutetrieb, sondern den Wehrtrieb an, wird der Hund wesentlich länger in der Lage sein, aktiv zu reagieren. Noch deutlicher ausgedrückt wird er um seine körperliche Unversehrtheit bis zur völligen Erschöpfung (das kann erst nach vielen Stunden sein) kämpfen.+#8220;

(aus: Thomas Baumann, Neue Wege der Polizeihundausbildung)

Gruß
Andrea


Thema: Schutzhundprüfung ? Wie nur?!


 
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