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30.12.01 -- Melanie S.

RE: Hund aus Tierheim














Hallo Lissa,

hier in Augsburg muss man zuerst eine Selbstauskunft ausfüllen. Da wird nach Daten wie Anschrift, Personalausweisnummer, Stockwerk, wann man am besten daheim anzutreffen ist, ob man zur Miete wohnt, ob das Tier alle Räume betreten darf, wer das Tier im Notfall betreut, wie lang es täglich allein ist, ob es Verfahren gegen Dich gab, etc etc etc. Auf gut Deutsch: Dass sie nicht nach dem Verdienst fragen ist auch schon alles. ;-)

Dann wird die Wohnung bei Hunden unter 8 Monaten schon mal vorher begutachtet, bei allen im nachhinein unangekündigt.

Dann gibts den Übergahmevertrag wo Du verschiedene Verpflichtungen unterschreibst, unter anderem, dass Du das Tier nicht weitergeben darfst (nur zurück an das Tierheim), dass Du es gut pflegst, dass immer einer unangekündigt zum nachgucken kommen darf, und so weiter und so fort. Schlussendlich gibts dann noch die Pflichtspende von 250,- DM (Rassehunde 300,- DM) und das wars dann.

Ach ja, eigene Leine mitbringen ist Pflicht, am besten auch noch ein eigenes Halsband. ;-)

Gruß,
Melanie
Thema: Hund aus Tierheim


 
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