RE: Helft mir Charly soll bis zum 31.12 ins Tierheim
Grüss dich Brumsum!
Das ist ja das allerletzte! Lass Dich bloss nicht verar....!
Auszug aus dem "Rechtsratgeber für Hundehalter":
Hat ein Wechsel des Vermieters womöglich Einfluss auf meine Erlaubnis zur Hundehaltung?
Nein, der Verkauf einer Wohnung, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses hat keine Veränderungen bereits bestehender Mietverträge zur Folge. Es gilt weiter, was bereits mit dem vorherigen Vermieter vereinbart wurde. Probleme können sich nur ergeben, wenn mündlich etwas anderes vereinbart wurde, als im MIetvertrag geschrieben steht, oder die Hundehaltung trotz Verbots im Mietvertrag stillschweigend durch den alten Vermieter geduldet worden ist.
Vielleicht hilft dir das weiter Iris,
liebe Grüsse aus Essen, Nicole