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Hallo Iris,
ich weiß, dass es ein Gerichtsurteil gibt, das solche pauschalen Klauseln verbietet, was heißt, dass die Klausel ungültig ist. Wenn Du Dir einen Anwalt nimmst, wird der das wissen, bzw. das AZ herausfinden.
Im Übrigen brauchst Du Dir auch nicht etwa Sorgen machen, dass der Vermieter etwa am 1. mit einer Polizeistaffel vor der Tür steht, um Charly abzuholen. Dazu braucht er einen vollstreckbaren Titel, d.h. ein rechtskräftiges Urteil, das Dir die Hundehaltung verbietet.
Allerdings, könnte das mit dem Wohnungswechsel mal nötig werden, wenn der böse Onkel fies ist.
Liebe Grüße von Carmen.
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