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Hi Jomi,
manno, so oft vertippe ich mich ja nun auch nicht ;o)
Das hat wohl was damit zu tun, dass der Vermieter sowohl sein Eigentum als auch die anderen Mieter vor evt. Schäden schützen will/muß.
Vielleicht werden Käfigbewohner diesbezüglich als verhältnismäßig harmlos angesehen.
Wir mußten damals unsere beiden Kater auf dem Bewerbungsformular angeben u. haben - als Anhang zum Mietvertrag - die schriftl. Genehmigung erhalten. Sie enthielt die "schöne" Klausel: Die Genehmigung ist jederzeit widerrufbar.
So liebe Jomi, ich werd mich jetzt in mein Nest kuscheln, Bruno u. mein Mann schnarchen schon um die Wette.
LG Dörte
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