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Hallo Iris,
kann mir gut vorstellen, dass das Schreiben vom Vermieter ein Schock für Euch war.
Aber sei beruhigt, so schnell schießen die Preussen nicht.
1. Kauf bricht nicht Miete. Was in Nichtjuristen-Deutsch
heißt: alle bestehenden Verträge u. Vereinbarungen
bleiben vollumfänglich wirksam u. vom Eigentümerwechsel
unberührt.
2. Gleiches gilt für den Mietzins, dieser kann
max. an den örtlich gültigen Mietspiegel angepaßt
werden, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Z.B. gehobene Austattung, Lage etc.
Ich gehe davon aus, dass Ihr keinen neuen Mietvertrag unterzeichnet habt. Bravo :o) !!!
Frage: Steht im Vertrag ausdrücklich, dass die Tierhaltung verboten ist oder ist gar kein Passus zur Tierhaltung enthalten?
Ist kein diesbezügliches Verbot im Vertrag festgehalten, muß der Vermieter berechtigte Gründe zum plötzlichen Haltungsverbot vorbringen und nachweisen.
Denn, stillschweigende Duldung ist so gut wie Erlaubnis.
(Würde mich interessieren, wie er das machen will)
Andererseits gibt es leider in der Deutschen Rechtsprechung hinsichtlich der Tierhaltung in Mietobjekten kein Recht auf Gleichbehandlung.
Was soviel bedeutet: Nur weil mein Nachbar eine Genehmigung zum Halten eines/mehrerer Hunde hat, kann ich nicht das gleiche Recht einfordern. Traurig, aber leider wahr.
Laß Dich bitte umgehend von einem RA beraten u. vertreten.
Vom eigenen Schriftwechsel zw. Dir u. dem RA des Vermieters solltest Du Abstand nehmen.
Ich denke, auch wenn ich nicht alle Details kenne, Ihr seid auf der sicheren Seite.
Persönlich würde ich über einen Wohungswechsel nachdenken.
Wer weiß, was sich der gute Mann als Nächstes ausdenkt.
Ich wünsche Euch viel Glück und einen guten RA.
Liebe Grüsse
Dörte
P.S. Halt uns bitte auf dem Laufenden, ja?!
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