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29.12.01 -- Ilana

Haltung von Zwinger- und Kettenhunden














Hallo!

So was ich hier jetzt gleich schreibe ist ein Auszug vom Österreichischen Tierschutzgesetz, ein deutsches konnte ich bisher leider noch nicht auftreiben, ich galube aber nicht dass es in Deutschland da viel Unterschied gibt!

Hundehaltung
1) Hunden Muss in ihrem Bewegungsbedürfniss entsprechend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden.
2) Für Hunde die im freien gehalten werden muss ein angemessen großer Schutzraum (Hütte) bereitgestellt werden. Die Hütte muss das Tier gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit schützen, aus Wärmedämmenden Material hergestellt sein, eine für den Hund geeignete Auflage (matte) aufweisen und trocken und sauber gehalten werden.
3) Ein Zwinger im freien ohne Hütte muss für einen Mittelgroßen Hund mindestens 10 m2 groß sein, Für jeden weiteren in einem Zwinger gehaltenen Hund (ausgenommen Welpen beim Muttertier) ist eine zusätzliche Grundfläche von mindestens 3 m2 vorzusehen.
4) Werden Hunde angebunden gehalten, muss das Halsband oder ein Brustgeschirr verwendet werden, das den Tieren keine Schmerzen bereitet (Kein Würge- oder Stachelhalsband) die Kette muss an einer mindestens 5 menter langen laufvorrichtung angebracht sein und einen seitlichen Bewegungsraum von mindestens 2,5 m bieten, der Hund darf nich daran gehindert sein, seine Hütte aufzusuchen, der bewegungsbreich den Hundes darf jedoch durch keine anderen Gegenstände eingeschränkt sein, die ihn behindern oder gefärden können. die verwendete kette muss mit drehbaren wirbeln versehen sein, sodass sie sich nicht verkürzen kann. Das Gewicht der kette muss der Größe des Hundes angemessen sein.
5) Ketten- und Zwingerhunden muss bei hohen Außentemperaturen außerhalb der Hütte ein schattiger Platz bereitgestellt werden!

Somit wäre die Tatsache dass der Typ seinem Hund nicht mal eine Decke gönnt bereits ein Verstoß gegen das Tierhaltegesetz. Es müsste weiters auch noch eine Tierhalte ordnung bei Euch geben, die noch mehr Einzelheiten aussagt wie ein Hund selbst im Zwinger gehalten werden kann! Vielleicht versuchst du das aufzutreiben und zeigst es diesem Typen mal, denn wie gesagt selbst wenn Lucy da weg ist, dann kommt eben ein neuer Hund dahin dem es dann nicht besser geht! (ein hund ist billiger als eine gute Alarmanlage)

Vielleicht, lest du dich mal durch das für deinen Ort gültige Tierschutzgesetz, holst Lucy daraus, und wenn dein Freund mit seiner ausbildung fertig ist, gehst du gerichtlich gegen ihn vor! Somit wäre allen gedient!

Ich kann erst nächste woche wieder mitverfolgen wie das weitergeht, wünsche dir aber viel Glück, solltest du deine befreiungsaktion in der zwischenzeit schon durchführen :-)

Liebe Grüße
Ilana

Thema: hab jetzt mal ne RIEEEESEN-Sorge!!! Bitte lesen!!!!!!!!!!!!!!


 
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