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28.12.01 -- *Bruno*

RE: Gewerbeanmeldung an PetraK.














Hallo,

jetzt mal ein paar rechtliche Hintergründe zum Thema Gewerbeanmeldung/Geschäftstätigkeit:

1.) Handelsgeschäfte darf jeder Volljährige eröffnen,
Ausnahme hierbei sind z.B. Apotheken u.ä.
2.) Handwerksbetriebe müssen mind. einen Meister nachweisen.
Der Inh. muß nicht zwingend Meister sein. Er kann auch
einen einstellen, der in der Handwerksrolle eingetragen
sein muß.

Ich bin selbständig u. habe 2 verschiedene Unternehmen.
Meine Handels- u. Vertriebsgesellschaft hab ich allein gegründet (theoretisch könnte ich nun sogar Flugzeugträger verkaufen).

Weil ich "nur" Ingenieurin im Lebenmittelbereich u. Betriebswirtin bin, habe ich für meine Tischlerei einen Meister als Produktionsleiter eingestellt.

Die Gewerbegenehmigung wurde erst nach Prüfung u. Zustimmung von Handwerkskammer und IHK erteilt.

So, Ihr Lieben, nun seid bitte wieder gut miteinander ;o)

Viele liebe Grüsse

Dörte

P.S. Bruno ist auch ganz traurig, wenn gestritten wird.
Thema: gerade auf der ta seite gefunden!


 
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