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hallo poison,
wenn der händler immer hund ehat, muß er ein gewerbe anmelden und somit muß er eigentlich sporadisch immer mal wieder vom amtstierarzt kontrolliert werden. das ist, soweit ich informiert bin gesetzlich vorgeschrieben. desweiteren muß der hundevermehrer eine § 11 genehmigung haben. das heiß, er muß dem amtsveterinär nachweisen, ob er befähigt ist mit lebenden tieren zu arbeiten/verkaufen.
da sist eigentlich eine lavine, meldet de rtyp sein gewerbe an, wird es automatisch an den amtsveterinär weitergegeben und diser muß den "betrieb" unetr die lupe nehmen und die fähigkeiten prüfen.
am besten ist man fragt beim amtsveterinär an ob der typ die erforderliche genehmigung hat.
viele grüße
sabine
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