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da irrst du gewaltig. auf dem tiersektor ist so fast alles erlaubt. du brauchst nur eine genehmigung nach dem tschgesetz § 11 (war es glaub ich). da mußt du dem amtstierarzt glaubhaft machen, daß du mit tieren erfahrung erfahrung hast. und da reicht es, wenn du jahrelang im tierheim geholfen hast, im zooladen auch ohne ausbildung gearbeitet hast, wenn du tiere in die welt gestezt hast und, und , und.
und trotzdem ist man natürlich kein fachmann, aber es reicht nun mal!
sabine
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