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Hallo Katrin,
ich kann mich meinen Vorrednern/-schreibern nur anschließen und drück Euch alles an Daumen was wir haben.
Aber wenn das Eselchen wieder wird, solltest Du dem Vorbesitzer nicht einen Cent zahlen. Ich denke eher, Du hättest Grund ihn zu verklagen. Egal ob das Eselchen durchkommt oder nicht aber ich bin kein Rechtsexperte. Gibts es sowas wie 'unterlassene Hilfeleistung' bei Tieren?
Melde Dich doch mal, damit wir wissen wie es weitergeht.
Wenn Du die TA Rechnung hast können wir auch nochmal über eine Beteiligung reden.
Liebe Grüße
Katja (die total beeindruckt von Deinem Engagement ist)
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