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16.12.01 -- wembley

RE: SCHOCK. MICH HAT EIN BULLTERIERMIX GEBISSEN!!! WAS JETZT? *lang*














Hi Ute,

ein wenig anders ist es hier leider. Solche Dinge sind Antragsdelikte, d.h. es wird nur auf Strafantrag ermittelt. Ärzte unterliegen der Schweigepflicht, bis sie durch den Geschädigten davon entbunden werden. Bis dahin passiert erst mal nix. Durch eine Anzeige beim Ordnungsamt wird der Hund begutachtet, die Umgebung (artgerechte Haltung-als wenn das was mit meinem Biss zu tun hätte), und dann kommt es eben auf die subjektive Einschätzung des Amtstierarztes an. Wenn ich Pech habe, gibt's ne Verwarnung, und das war's. Wenn ich Glück habe, Auflagen wie Leinenzwang. Wenn es ein Kampfhundmischling ist, sieht es vielleicht anders aus. Aber diesmal werde ich wie mir hier geraten wurde- auch Dienstaufsichtsbeschwerde und Aufsichtsbeschwerde sowie zur Not auch Klage gegen das OA beim Verwaltungsgericht einreichen. Danke für Deine Wort und die der anderen, die sich hier geäußert haben.

LG

Manuela mit Wembley und Talua
Thema: SCHOCK. MICH HAT EIN BULLTERIERMIX GEBISSEN!!! WAS JETZT? *lang*


 
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