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16.12.01 -- Elvira Rasch

RE: SCHOCK. MICH HAT EIN BULLTERIERMIX GEBISSEN!!! WAS JETZT? *lang*














Liebe Manuela,

das macht mich ein wenig stutzig. Ich meine die Angelegenheit mit dem Amtstierarzt. Das ist nicht ein frei zugelassener TA, sondern arbeitet bei einer Behörde? Du bist bereits schon einmal in die Brust gebissen worden und genau dieser TA stufte das Tier als nicht aggressiv ein??

Hier liegen in beiden Fällen eindeutig Körperverletzungen vor. Sollte sich dieser TA wieder in Richtung Diagnose "Nicht gefährlich" bewegen, würde ich Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Lasse Deine jetzigen Verletzungen vom Gesundheitsamt bescheinigen. Hast Du Unterlagen über den damaligen Vorfall? Wenn ja, rate ich Dir, beide Unterlagen einem Rechtsanwalt zu übergeben.

Meine Überlegung: Könnten der Amts-TA und der Halter miteinander bekannt sein?

Vergiß es, mit einem solchen Hundebesitzer zu reden! Dort erntest Du nur Arroganz, Inkonsequenz in Bezug auf Handeln und seine eigene Aggressivität. Hier kannst Du nur auf rechtlichem Wege etwas erreichen. Und das würde ich knallhart durchziehen.

Viele Grüße

Elvira




Thema: SCHOCK. MICH HAT EIN BULLTERIERMIX GEBISSEN!!! WAS JETZT? *lang*


 
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