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Hallo,
Also ich habe gelesen in "Hunde":
Auch die Anbindehaltung wird in der Tierschutz-Hundeverordnung reglemntiert.
Nicht, dass sie- wie jeder vernünftige Hundehalter erwartet hatte-von nun an verboten wäre....
Wenn die Laufrichtung sechs Meter lang ist und frei gleiten kann, der Hund seitlich Bewegungsspielraum hat und eine Schutzhütte aufsuchen kann, darf er sein Leben gesetzlich geregelt an der Kette fristen.
Außgenommen sind: Hündinnen im letzten Drittel der Trächtigkeit, Hunde unter zwölf Monaten, säugende Hündinnen und kranke Hunde.
Leben wir nicht in einer seltsamen Welt.
Kopfschüttelnde Grüße
Mona+Babu dernichtanderKettefristenmuß
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