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21.09.99 -- Uta

RE: Tierarzt-Schweigepflicht














Hallo Karin!

Ich weiß nicht so genau, wie es mit der Schweigepflicht des Tierarztes ist, aber ich denke, daß er eine Krankheit melden muß, wenn sie das ganze Umfeld des Tieres betrifft, wie z.B. Tollwut oder Stuttgarter Hundeseuche, damit Maßnahmen ergriffen werden können, daß keine anderen Hunde oder Menschen gefährdet und angesteckt werden.

Gruß Uta und Vio
Thema: Tierarzt-Schweigepflicht


 
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