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Hallo Elke!
Seit August 98 ist es im Tierschutzgesetz verankert,dass die Krallen nicht mehr entfernt werden dürfen.Die Praxis in den kommenden Jahren wir zeigen ob eine Novellierung des Gesetzes nicht doch in dieser Hinsicht richtig wäre.
Der VDH wies in seiner letzten Versammlung in Dortmund darauf hin,dass in naher Zukunft die Schaurichter angehalten werden zu kontrollieren ob eine "Manipulation" vorgenommen wurde.
Dies ist momentan der Stand der Dinge.
Alles Liebe Petra
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