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Hallo Elke,
mit dem Kupierverbot ist auch gekommen,dass man einem Hund ohne medizinische Notwendigkeit die Wolfskrallen nicht mehr entfernen lassen darf. So müsste er sich z.B. häufig an den Krallen verletzen,damit der Tierarzt sie wegnehmen kann.
Herzliche Grüße
Eva und ihre Buschchaoten
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