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Hallo Sandra,
ich glaube, in diesem Fall handelt es sich um ein "Privatgrundstück". Und damit ist es dem Besitzer des Grundstücks überlassen, seine eigenen Regeln und Bestimmungen festzulegen, solange es sich um ein gesichertes Grundstück handelt. Sonst könnte Dir ja auch die Leinenpflicht in Deinem eigenen Garten vorgeschrieben werden. Klasse so eine Initiative!!!!!
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