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29.11.01 -- Martina Ginz

RE: Sachbeschädigung?














Hallo Alex!

Im Gesetz steht jetzt: Tiere sind keine Sachen. Sie werden in der "Behandlung" aber immer noch Sachen gleichgesetzt - also verletztes Tier wird behandelt wie Sachbeschädigung. Normalerweise müßtest Du die TA-Kosten ersetzt bekommen. War denn die Polizei am Unfallort? Die hätte Dir in jedem Fall gesagt, ob Dein Hund ordnungsgemäß "verstaut" war...
Soviel ich weiß, gibt es aber noch keine Anschnallpflicht für Hunde - er muß, wie alle "Sachen" so gesichert transportiert werden, daß er Dich bei einem Unfall nicht verletzen kann. Verbindliche rechtliche Auskünfte kann Dir selbstverständlich nur ein Rechtsanwalt geben. Hilfreich ist es, wenn Du eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hast. Ist Dein Unfallgegner unzweifelhaft schuld an dem Unfall, muß er - bzw. seine Versicherung - auch die Kosten für den RA übernehmen.

Viele Grüße Martina - und alles Gute für Deinen Hund
Thema: Sachbeschädigung?


 
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