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Hallo Alexander! Ich habe zwar keine Bulldogge, aber einen AmStaff, also auch einen sog. Kampfhund. Ich weiß nicht, wo du wohnst, aber bei uns in NRW sieht es so aus:
1. muß du ein berechtigtes Interesse nachweisen können, wenn du dir einen sog. Kampfhund anschaffen willst.
2. Der Hund hat Maulkorb- u. Leinenzwang. Es sei denn, dein Hund besteht einen Wesenstest, dann kann Maulkorb- und Leinenzwang aufgehoben werden.
3. Mußt du ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
4. Mußt du eine Sachkundeprüfung machen.
Die o.g. Tests und Prüfungen gibts natürlich auch nicht umsonst. Ob man sich derzeit einen sog. Kampfhund zulegt, sollte sehr gut überlegt werden, nicht nur wegen der evtl. hohen Steuer.
Gruß
Ilka und Daisy
PS.: eine Bulldogge ist meiner Meinung nach nicht gefährlicher als jeder andere Hund auch. Hängt natürlich davon ab, wie man seinen Hund erzieht - aber das ist bei jedem Hund so.
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