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Hallo Claudia; Hallo Dörthe!
Schaut doch mal nach ob in dem Beiblatt oder Vertrag auch drinsteht mit was für Gebührenordnung abgerechnet wird!! Tierärzte dürfen bis zu den 3 fachen Satz nehmen der in der Gebührenverordnung steht(dort ist der einfache Satz angegeben).Manche Tierärzte rechnen wenn ihnen bekannt ist,dass eine Versicherung besteht gerne den Höchstsatz ab.Da ich Züchterin bin hätte ich mich vor Jahren auch mal für eine solche Tierkrankenversicherung interesssiert aber in den Züchterkreisen wurde ich immer wieder darauf hingewiesen das es ein Draufzahlergeschäft ist!!?
Inzwischen gibt es für unsere Hunde ein spezielles Sparbuch wo die Tierarztrechnungen davon bezahlt werden.
Liebe Grüße an Euch Petra
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